Computerspiele und ähnliches müssen mit einer Altersfreigabekennzeichnung (FSK) versehen werden.
Diese dürfen nur an Kinder und Jugendliche abgegeben werden, die das geforderte Alter haben. Damit
wird die bisherige Altersempfehlung zu einer verbindlichen, bei Zuwiderhandlung strafbaren, Sache.
Die Verbote für schwer jugendgefährdende Medien, besonders welche, die Gewalt darstellen, werden
erweitert und verschärft. So sind auch ohne Indizierung durch die Bundesprüfstelle Trägermedien
(z.B. Bücher, Videos, CD, CD-ROM, DVD), welche Krieg verherrlichen und die Menschen in ihrer
Menschenwürde verletzen, mit weitreichenden Abgabe-, Vertriebs- und Werbeverboten belegt.
In wieweit dies sinnvoll ist muss jeder für sich entscheiden.
In
den Kommentaren dürfen folgende Inhalte nicht veröffentlicht werden:
a.
Cheats
b. Warez und Cracks
c. Werbung jeglicher Art
d. Beleidigungen oder Verleumdungen einzelner Personen oder Gruppen
e. Links/Texte mit volksverhetzendem, antisemitischen oder pornographischen
Inhalt
f. Hinweise darauf wo das unter a) b) d) und e) aufgeführte gefunden
werden kann. (Links)
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